Zimmervermietung-Gästehäuser, Wetzwilerweg 4 + Sonnenrain 2, 6221 Rickenbach LU 1. Geltungsbereich, Definitionen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) sind Bestandteil eines jeden Mietvertrages zwischen der Altena Beratungen AG (im Folgenden „firstroom.ch“ genannt) und dem Mieter eines Arbeiterzimmers.
2. Leistungsübersicht firstroom.ch bietet die folgenden Leistungen an:
Vermietung von Arbeiterzimmer. In der Zimmermiete sind die Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung inbegriffen. Die Zimmerendreinigung beträgt CHF 60.- bei Eintritt. In grossen Zimmern ist eine Doppelbelegung auf Anfrage möglich. Die Zusatzkosten betragen im Monat CHF 300.-. Die Miete für die Parkplätze rund um die Gästehäuser beträgt generell CHF 40.- pro Parkplatz pro Monat. Wir behalten uns das Recht vor die Mieten jederzeit anzupassen. 3. Nutzungsrecht Den Gästen steht die Webseite www.firstroom.ch und die firstroom app zur deren Nutzung zur Verfügung.
4. Datenschutz Altena Beratungen AG verpflichtet sich, in Bezug von „firstroom.ch“ im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen Daten die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Gesetzes über den Datenschutz einzuhalten. Ergänzend zu diesen AGB gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Personendaten die Datenschutzerklärung von Altena Beratungen AG und firstroom.ch.
5. Bezahlung der Zimmermiete Ein Arbeiterzimmer wird wie folgt bezahlt: Barzahlung bei Schlüsselübergabe oder Vorkasse per Banküberweisung.
6. Haftungsbeschränkung Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte auf der Webseite www.firstroom.ch oder auf der firstroom App übernimmt Altena Beratungen AG keine Haftung. Ebenso lehnt firstroom.ch (Altena Beratungen AG) jede Haftung für Schäden ab, die sich durch die Benutzung der Webseite von www.firstroom.ch oder die Benutzung der firstroom App ergeben.
7. Mietvertragsdauer und Kündigung Ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens 1 Monat ist das Mieten eines Arbeiterzimmers möglich. Für eine kürzere Mietdauer gelten individuell höhere Mieten.
Der Mietvertrag kann von beiden Partei mit einer Frist von 1 Woche auf jeweils das Ende einer Woche gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich, per Email oder mündlich zu erfolgen.
Altena Beratungen AG ist auch berechtigt, den Mietvertrag per E-Mail an die vom Kunden für vertragsrelevante Mitteilungen angegebene E-Mail-Adresse zu kündigen.
Altena Beratungen AG kann den Mietvertrag mit dem Kunden zudem fristlos kündigen, wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist oder wenn auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, und wenn der Kunde vor Ablauf der Vertragsdauer die Kosten für die nächste Vertragsdauer nicht vorschiesst oder entsprechende Sicherstellung leistet. Ferner kann dem Mieter fristlos gekündigt werden, wenn dieser Drogen im Zimmer konsumiert oder im oder um die Gästehäuser damit handelt. In einem solchen Fall wird dies bei der Polizei angezeigt. Ferner kann dem Mieter fristlos gekündigt werden, wenn dieser übermässiger Alkoholkonsum konsumiert.
8. Hausordnung Auf die Bedingungen der Hausordnung ist zu achten und diese sind einzuhalten. Eine Missachtung könnte eine Kündigung zur Folge haben.